Vereinsstruktur

Vereinsstruktur der Burschengesellschaft Cylinder-Club Floß 1889 e. V.

Vereinsstruktur

Die Vorstandschaft

Die Tätigkeit unserer Vorstandsmitglieder ist ehrenamtlich.

Der 1. Vorstand

Er wird auf die Dauer von einem Jahr gewählt. Seine Hauptaufgabe besteht darin, den Verein
zu organisieren, nach außen zu vertreten. Er ist z. B. damit beschäftigt, Vertragsverhandlungen zu führen, Sitzungen abzuhalten, Veranstaltungen zu koordinieren und ist die „Klimaanlage“ im Verein, ect.

Der 2. Vorstand

Er vertritt den 1. Vorstand bei dessen Abwesenheit.

Der Kassier

Er verwaltet beim Cylinder-Club die Vereinskasse. Über die Einnahmen und Ausgaben führt er Buch und kümmert sich allgemein um die finanziellen Angelegenheiten.

Der Schriftführer

Er pflegt die Vereinschronik und führt Protokoll über alle Ereignisse im Vereinsleben. Ihm obliegt es, für die nächsten Generationen ein Nachschlagewerk über die Aktivitäten des Vereins zu erstellen.

Besondere Aufgaben

Im Laufe der Jahre wurde es notwendig, weitere Aufgabenverteilungen vorzunehmen. So existieren in der „modernen“ Vereinsstruktur noch ein sogenannter Werbemanager (Entwurf, Koordination und Verteilung der Werbemittel), der Clubheimwart (Plege und Vermietung „Flosser Bahnhof“) und der Geselligkeitsbeauftragte (Organisation der internen Veranstaltungen).

Alle drei koordinieren ihre Aufgabenbereiche zusammen mit dem Vorstand.

Der Vereinsausschuß

Der Vereinsausschuß besteht aus der Vorstandschaft und weiteren sechs gewählten Mitgliedern.
Seine Funktion ist lediglich beratender Natur. Er soll die Vorstandschaft nach Möglichkeit entlasten.

Die Mitgliedschaft

Mitglied des Vereins kann jeder ledige junge Mann, ohne Unterschied seiner Herkunft oder
konfessionellen Bindung werden. Er soll bei Aufnahme das 18. Lebensjahr schon vollendet
und seinen Wohnsitz in Floß haben.

Als sogenannte Anwärter können sich die jungen Burschen jedoch bereits mit 16 oder 17 Jahren
am aktiven Vereinsleben beteiligen.

Jedes Mitglied ist verpflichtet, im Rahmen seiner Möglichkeiten den Veranstaltungen und Zusammen-
künften beizuwohnen und so sein Interesse am Vereinsgeschehen zu bekunden.

Die Aufnahme eines neuen Mitglieds in den Verein erfolgt durch Abstimmung, bzw. Beschlußfassung
der Mitglieder.

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