Seit dem 29. Dezember 1963 besitzt der Cylinder-Club eine Vereinssatzung.
Die Satzung regelt das Vereinsleben und gilt im gewissen Sinne wie ein Gesetz. Sie regelt bestimmte Verfahrensweisen und legt die Aufgaben fest. Jedes Mitglied erkennt beim Eintritt in den Verein, die Vereinssatzung an und hat sich an dieser zu orientieren.
I. Name und Sitz des Vereins
§1 Der Cylinder-Club ist ein Verein auf unabhängiger, überparteilicher und überkonfessioneller Grundlage.
II. Zweck des Vereins
§2 Der Verein hat den Zweck, die gesellige Unterhaltung zu pflegen, wie sie den Grundsätzen moderner Lebensauffassung entspricht.
IX. Ausschluss
§25 Die Zugehörigkeit endet mit der Verehelichung des Mitglieds